Kurz gesagt
- Beim Freibetrag bleibt der Betrag bis zur Grenze steuerfrei. Versteuert wird nur der Teil darüber.
- Bei der Freigrenze ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald sie auch nur um einen Euro überschritten wird.
- Die Beträge gelten netto, wenn die Vorsteuer abziehbar ist. Die 60 Euro für Aufmerksamkeiten sind immer eine Bruttogrenze.
- Bei Freigrenzen lohnt sich etwas Abstand: Versandkosten oder eine Kartengebühr können den Wert über die Grenze heben.
Im Steuerrecht tauchen beide Begriffe ständig auf, bei Weihnachtsfeiern, Gutscheinen oder Geschenken. Sie klingen fast gleich. In der Wirkung liegen aber Welten dazwischen.
Freibetrag: Nur der Rest zählt
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Liegt der Wert darüber, wird nur der Teil versteuert, der über dem Freibetrag liegt.
Beispiel Betriebsfeier
Je Gast und Feier gilt ein Freibetrag von 110 Euro. Kostet die Feier 120 Euro pro Person, sind nur 10 Euro steuerpflichtig.
Freigrenze: Alles oder nichts
Bei einer Freigrenze bleibt alles steuerfrei, solange die Grenze eingehalten ist. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Beispiel Sachbezug
Für Gutscheine und andere Sachbezüge gilt eine Freigrenze von 50 Euro im Monat. Ein Gutschein über 51 Euro ist damit in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der eine Euro.
Die wichtigsten Grenzen im Überblick
| Was | Betrag | Art |
|---|---|---|
| Betriebsfeier je Gast und Feier, höchstens zwei im Jahr | 110 € netto | Freibetrag |
| Sachbezug, zum Beispiel Gutschein oder Tankkarte | 50 € netto im Monat | Freigrenze |
| Aufmerksamkeit zu einem persönlichen Anlass | 60 € brutto je Anlass | Freigrenze |
| Geschenk an Kunden und Geschäftspartner | 50 € netto je Empfänger und Jahr | Freigrenze |
Die Beträge gelten netto, wenn die Vorsteuer abziehbar ist. Ist sie nicht abziehbar, zählt der Bruttopreis als Grenze. Die 60 Euro für Aufmerksamkeiten sind immer eine Bruttogrenze.
Was heißt das in der Praxis?
Bei Freigrenzen lohnt es sich, mit etwas Abstand darunter zu bleiben. Versandkosten oder eine Gebühr für die Gutscheinkarte können den Wert schon über die Grenze heben. Bei Freibeträgen ist ein Überschreiten weniger dramatisch, weil nur der Mehrbetrag versteuert wird.
Sie planen Gutscheine, Geschenke oder eine Feier und wollen sicher sein, dass alles passt? Wir rechnen mit Ihnen nach.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Gabriele Fontaine