Eine Zahnarztpraxis ist steuerlich kein Normalfall

Sie behandeln, Sie fertigen, Sie investieren und irgendwann übergeben Sie. Jeder dieser Bereiche folgt eigenen steuerlichen Regeln, und sie greifen ineinander. Das Eigenlabor entscheidet über die Umsatzsteuer. Eine Nebentätigkeit kann in der Gemeinschaftspraxis über die Gewerbesteuer entscheiden. Die Kaufpreisaufteilung beim Praxiskauf wirkt Jahre später noch.

Genau hier kennen wir uns aus. Hans-Jürgen Fischer ist über das Saarland hinaus als Spezialist für Zahnmediziner bekannt, Patrick Fischer führt diese Betreuung digital weiter. Von Neunkirchen, Marpingen und Schwalbach-Hülzweiler aus betreuen wir Praxen in der ganzen Region. Wenn Sie erst noch gründen oder übernehmen, ist die Existenzgründung für Ärzte und Zahnärzte Ihr Einstieg.

Umsatzsteuerfrei

Heilbehandlung

Der Kern Ihrer Praxis bleibt von der Umsatzsteuer befreit.

Ermäßigt steuerpflichtig

Zahnersatz aus dem Eigenlabor

Kronen, Brücken und Schienen aus dem eigenen Labor rechnen anders.

Voll steuerpflichtig

Ästhetik ohne Indikation

Bleaching und Veneers: Die Grenze zieht die medizinische Indikation.

Drei Welten, eine Buchhaltung. Wir trennen sie von Anfang an.

Was wir für Ihre Praxis übernehmen

Von der Lohnabrechnung bis zur Übergabe

Buchhaltung & Löhne

Der laufende Betrieb, zuverlässig im Hintergrund.

  • Finanzbuchhaltung, monatlich und digital
  • Lohnabrechnung für ZFA, Azubis und Aushilfen
  • Anbindung an Praxissoftware und DATEV

Umsatzsteuer & Labor

Die Trennung, an der in Ihrer Praxis alles hängt.

  • Heilbehandlung, Zahnersatz und Ästhetik getrennt erfasst
  • Vorsteuer aus Laborgeräten und Material
  • Kleinunternehmergrenze im Blick behalten

Investition, Prüfung & Übergabe

Vorausschauend rechnen und im Ernstfall vor Ihnen stehen.

  • Anschaffungen vorher durchgerechnet
  • Betriebsprüfung: wir reden, Sie behandeln weiter
  • Praxiskauf, Praxisverkauf und Nachfolge

Ihre Situation, unsere Antwort

Ihre Situation

Das Eigenlabor rechnet mit, das Finanzamt auch

Kronen, Brücken und Schienen, die Sie im eigenen Praxislabor herstellen, gehören nicht zur steuerfreien Heilbehandlung. Für sie gilt der ermäßigte Steuersatz. Beauftragen Sie ein Fremdlabor, sieht es wieder anders aus.

Wir richten Ihre Buchhaltung so ein, dass jede Laborleistung von Anfang an im richtigen Topf landet. Und wir holen die Vorsteuer aus Laborgeräten und Material heraus, die Ihnen zusteht.

Ihre Situation

Aus freiberuflich wird ungewollt gewerblich

Wenn das Praxislabor auch für Kollegen arbeitet oder Sie Produkte verkaufen, entsteht ein gewerblicher Anteil. In einer Gemeinschaftspraxis kann dieser Anteil auf die gesamten Einkünfte abfärben und alle Partner in die Gewerbesteuer ziehen.

Wir behalten die Grenze im Auge, ab der es kritisch wird, und strukturieren rechtzeitig um. Zum Beispiel, indem der gewerbliche Teil in eine eigene Gesellschaft ausgelagert wird.

Ihre Situation

Bleaching, Veneers und die Frage nach der Indikation

Steuerfrei ist, was der Gesundheit dient. Rein kosmetische Leistungen sind voll umsatzsteuerpflichtig. Die Grenze verläuft mitten durch Ihren Behandlungsplan, und im Zweifel entscheidet Ihre Dokumentation.

Wir ziehen die Linie einmal sauber mit Ihnen durch und sagen Ihnen, was Sie dafür festhalten müssen. Danach wissen Sie bei jeder neuen Leistung, auf welcher Seite Sie stehen.

Ihre Situation

Die neue Behandlungseinheit steht, die Rechnung auch

Einheit, Röntgen, Intraoralscanner: Große Anschaffungen binden Liquidität über Jahre. Ob Kauf oder Leasing günstiger ist und wie die Abschreibung wirkt, entscheidet sich vor der Unterschrift, nicht danach.

Wir rechnen Ihre Investition vorher durch: Finanzierung, Abschreibung und Vorsteuer im Zusammenhang. Sie sehen, was die Anschaffung Sie nach Steuern wirklich kostet.

Ihre Situation

Praxisübernahme: der Kaufvertrag entscheidet über Ihre Steuer

Wie der Kaufpreis auf Praxiswert, Geräte und Material aufgeteilt wird, bestimmt, was Sie über welchen Zeitraum abschreiben dürfen. Der Praxiswert einer Einzelpraxis wird deutlich schneller abgeschrieben als der einer Gemeinschaftspraxis.

Wir prüfen die Kaufpreisaufteilung, bevor Sie unterschreiben, und bewerten die Praxis mit. Damit die Finanzierung zu dem passt, was steuerlich tatsächlich ankommt.

Ihre Situation

Der Kostendruck wächst schneller als das Honorar

Personal, Material und Miete steigen laufend. Die Honorare für Kassenleistungen folgen dieser Entwicklung nicht im gleichen Tempo. Ohne aktuelle Zahlen merken Sie erst am Jahresende, wo die Marge geblieben ist.

Wir liefern Ihnen die Auswertungen unterjährig und in Klartext: Wo steht die Praxis, wie entwickeln sich Personalquote und Materialkosten, wo lohnt Gegensteuern.

Ihre Ansprechpartner

Zwei Generationen, ein Fachgebiet

Bei uns arbeiten Sie mit zwei Menschen, die die Besonderheiten einer Zahnarztpraxis aus dem Effeff kennen. Über Jahrzehnte von Hans-Jürgen Fischer aufgebaut, von Patrick Fischer digital weitergeführt.

Hans-Jürgen Fischer

Hans-Jürgen Fischer

Experte · Ärzte & Zahnärzte

Über die Region hinaus als Spezialist für Zahnmediziner bekannt. Hans-Jürgen Fischer kennt jede Phase einer Praxis, von der ersten Idee bis zur Übergabe.

Patrick Fischer

Patrick Fischer

Experte · Ihr Kontakt in Marpingen

Führt das Fachwissen der Kanzlei in die nächste Generation. Digital, effizient und immer ansprechbar, wenn es konkret wird.

So beginnt die Zusammenarbeit

1

Erstgespräch vereinbaren

Wir schauen gemeinsam auf Ihre Praxis. Kostenlos und unverbindlich.

2

Vollmacht erteilen

Mehr brauchen wir nicht: Unterlagen und Daten fordern wir beim bisherigen Berater an.

3

Übergabe läuft

Wir übernehmen zum vereinbarten Stichtag und behalten die Fristen dabei im Blick.

Häufig gestellte Fragen

Für die Heilbehandlung nicht. Sobald Sie aber Zahnersatz im eigenen Praxislabor herstellen oder reparieren, wird dieser Teil umsatzsteuerpflichtig, allerdings zum ermäßigten Steuersatz. Rein kosmetische Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz. Wir sortieren Ihre Leistungen einmal durch und richten die Buchhaltung entsprechend ein.

Erfassen müssen Sie diese Umsätze in jedem Fall. Bleiben sie klein genug, kann die Kleinunternehmerregelung greifen. Seit 2025 liegen die Grenzen bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wichtig: Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, zieht im Gegenzug keine Vorsteuer aus Laborgeräten. Was für Ihre Praxis günstiger ist, rechnen wir aus.

Möglich ist es. Bei einer Personengesellschaft kann ein gewerblicher Anteil auf sämtliche Einkünfte abfärben. Der Bundesfinanzhof lässt dafür eine Bagatellgrenze zu: Übersteigen die gewerblichen Nettoumsätze weder 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze noch 24.500 Euro im Jahr, bleibt es bei den freiberuflichen Einkünften. Beide Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein. Wir überwachen das laufend und melden uns, bevor es eng wird.

Das hängt davon ab, was Sie übernehmen. Bei einer Einzelpraxis geht die Rechtsprechung von einem kurzen Zeitraum von wenigen Jahren aus, weil der Wert stark an der Person des Vorgängers hängt. Bei einer Gemeinschaftspraxis ist der Zeitraum deutlich länger. Entscheidend ist außerdem, wie der Kaufpreis im Vertrag aufgeteilt wurde. Genau deshalb sollten wir vor der Unterschrift daraufschauen.

Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, nicht nur zum Jahreswechsel. Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung, klären die Übergabe mit dem bisherigen Berater und Sie merken vom Umzug der Daten kaum etwas.

Unsere Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Ihnen offen vor, was die Betreuung Ihrer Praxis voraussichtlich kostet, bevor Sie sich entscheiden.

Sollen wir einmal auf Ihre Praxis schauen?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

* Pflichtfeld. Bitte senden Sie über dieses Formular keine vertraulichen Unterlagen.