Zwei Befreiungen, an denen für Sie viel hängt

Pflegeleistungen können von der Umsatzsteuer befreit sein, ambulante Pflegedienste zusätzlich von der Gewerbesteuer. Beides ist kein Automatismus, sondern an Voraussetzungen geknüpft, die laufend erfüllt sein müssen. Geprüft wird das oft erst Jahre später, und dann rückwirkend.

Deshalb schauen wir nicht einmal hin, sondern dauerhaft. Wir ordnen Ihre Leistungsarten sauber zu, dokumentieren die Begründung und behalten die Quoten im Blick, solange sich noch etwas ändern lässt.

Von unseren drei Standorten in Neunkirchen, Marpingen und Schwalbach-Hülzweiler betreuen wir Pflegedienste, Tagespflegen und Heilberufe im ganzen Saarland. Arztpraxen ebenfalls: dafür gibt es die Steuerberatung für Ärzte.

Umsatzsteuer

Befreit, solange jede Leistung richtig zugeordnet ist

Nicht jede Leistung ist automatisch befreit. Wir ordnen Ihre Leistungsarten zu und dokumentieren die Begründung.

Gewerbesteuer

Befreit, solange die Quote hält

Die Voraussetzungen müssen laufend erfüllt sein. Wir behalten die Quoten im Blick, solange sich noch etwas ändern lässt.

Beides behalten wir laufend im Blick, nicht rückblickend.

Was wir für Ihren Betrieb übernehmen

Damit Sie sich um Menschen kümmern können

Buchhaltung & Löhne

Der Teil, der jeden Monat verlässlich laufen muss.

  • Lohnabrechnung mit Schichten, Zuschlägen und Springerdiensten
  • Finanzbuchhaltung, monatlich und digital
  • Anbindung an Ihre Pflegesoftware und DATEV

Umsatzsteuer & Befreiungen

Die Abgrenzung, die eine Prüfung überstehen muss.

  • Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft getrennt erfasst
  • Voraussetzungen der Befreiung nachvollziehbar dokumentiert
  • Gewerbesteuerquote laufend überwacht

Steuerung & Prüfung

Zahlen, mit denen Sie verhandeln und entscheiden können.

  • Auswertungen in Klartext, nicht in Kontenblättern
  • Liquiditätsplanung für Lohn- und Vergütungslücken
  • Betriebsprüfung: wir reden, Sie pflegen weiter
Einblicke

Die Menschen, mit denen Sie rechnen können

Hans-Jürgen Fischer im Austausch mit dem Team in Neunkirchen
Neunkirchen · Im Austausch
Mitarbeiterin öffnet lachend die Kanzleitür in Schwalbach-Hülzweiler
Schwalbach-Hülzweiler · Willkommen
Mitarbeiterin am Telefon am Standort Schwalbach-Hülzweiler
Schwalbach-Hülzweiler · Am Telefon
Mitarbeiterin am Arbeitsplatz in Marpingen
Marpingen · Am Arbeitsplatz

Ihre Situation, unsere Antwort

Ihre Situation

Nicht jede Leistung ist automatisch umsatzsteuerfrei

Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung können befreit sein. Für Leistungen ohne unmittelbaren Pflegebezug gilt das nicht. Entscheidend ist der tatsächliche Inhalt, nicht die Bezeichnung im Vertrag oder auf der Rechnung.

Wir ordnen jede Leistungsart einmal sauber zu und halten die Begründung so fest, dass sie einer Prüfung standhält. Danach läuft die Buchhaltung von selbst in den richtigen Bahnen.

Ihre Situation

Die Gewerbesteuerbefreiung hängt an einer Quote

Ein ambulanter Pflegedienst bleibt gewerbesteuerfrei, wenn die Pflegekosten in mindestens 40 Prozent der Fälle ganz oder überwiegend von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe getragen wurden. Wer im Privatbereich wächst, kann darunter rutschen, ohne es zu merken.

Wir überwachen die Quote laufend und melden uns, solange das Jahr noch zu steuern ist. Nicht erst, wenn der Prüfer den Bescheid schreibt.

Ihre Situation

Die Löhne sind längst gestiegen, der Satz noch nicht

Tariferhöhungen und höhere Sachkosten belasten Sie ab dem ersten Monat. Die Vergütung wird mit den Kassen nachverhandelt und wirkt oft erst deutlich später. Dazwischen liegt Ihre Liquidität.

Wir planen Ihre Liquidität rollierend und bereiten die Zahlen auf, mit denen Sie in die Vergütungsverhandlung gehen. Belastbar, nachvollziehbar und aktuell.

Ihre Situation

Honorarkräfte füllen die Lücke im Dienstplan

Wer fest im Dienstplan steht und in Ihre Abläufe eingebunden ist, gilt schnell als abhängig beschäftigt. Stellt die Rentenversicherung das fest, kommen Beiträge rückwirkend, oft über Jahre.

Wir schauen uns Ihre Einsatzverhältnisse an, bevor eine Prüfung es tut, und sagen Ihnen ehrlich, wo es kippt und wie sich die Zusammenarbeit sauber gestalten lässt.

Ihre Situation

Prävention, Kurs, Wellness: nur die Heilbehandlung ist befreit

Bei Physiotherapie, Hebammen und Heilpraktikern verläuft die Grenze mitten durch den Alltag. Ein Kurs ohne Verordnung, der eher dem Wohlbefinden dient, ist keine Heilbehandlung und damit umsatzsteuerpflichtig.

Wir ziehen die Linie einmal gemeinsam mit Ihnen und sagen Ihnen, was Sie dafür dokumentieren müssen. Bei jedem neuen Angebot wissen Sie dann sofort, woran Sie sind.

Ihre Situation

Die Betriebsprüfung schaut rückwärts, Sie nach vorne

Geprüft wird nicht das laufende Jahr, sondern die zurückliegenden. Was damals nicht sauber dokumentiert wurde, lässt sich heute kaum noch belegen. Genau daraus entstehen die großen Nachzahlungen.

Wir führen die Nachweise mit, während sie entstehen, und begleiten die Prüfung dann selbst. Vom ersten Schreiben bis zum Schlussgespräch.

So beginnt die Zusammenarbeit

1

Erstgespräch vereinbaren

Wir schauen gemeinsam auf Ihre Zahlen. Kostenlos und unverbindlich.

2

Vollmacht erteilen

Mehr brauchen wir nicht: Unterlagen und Daten fordern wir beim bisherigen Berater an.

3

Übergabe läuft

Wir übernehmen zum vereinbarten Stichtag und behalten die Fristen dabei im Blick.

Häufig gestellte Fragen

In vielen Fällen ja, aber nicht pauschal. Die Befreiung setzt voraus, dass die Leistung unmittelbar der Betreuung oder Pflege hilfsbedürftiger Menschen dient und dass Ihre Einrichtung die sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, in der Regel über eine Zulassung nach SGB V oder SGB XI. Sobald weitere Angebote dazukommen, lohnt der genaue Blick. Wir gehen Ihr Leistungsverzeichnis einmal komplett durch.

Für ambulante Pflegeeinrichtungen gibt es eine Befreiung. Sie greift, wenn im Erhebungszeitraum die Pflegekosten in mindestens 40 Prozent der Fälle ganz oder überwiegend von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe getragen wurden. Diese Quote muss man laufend im Auge behalten, gerade wenn der Anteil privat zahlender Kunden wächst.

Ja. Umsatzsteuerfrei ist die Heilbehandlung, also die Tätigkeit mit therapeutischem Ziel. Angebote, die vor allem dem allgemeinen Wohlbefinden dienen, gehören nicht dazu, auch wenn eine Fachkraft sie erbringt. Ein Präventionskurs ohne ärztliche Verordnung fällt regelmäßig in diesen Bereich. Wir grenzen Ihre Angebote sauber ab, damit Sie nicht in eine Nachzahlung laufen.

Auf die tatsächliche Ausgestaltung. Weisungsgebundenheit und Eingliederung in Ihre Organisation sprechen für eine abhängige Beschäftigung, unabhängig davon, was im Vertrag steht. Die Rechtsprechung entscheidet dazu im Einzelfall. Wir prüfen Ihre Konstellation und zeigen Ihnen, wo das Risiko liegt und welche Alternativen es gibt.

Wir liefern die betriebswirtschaftliche Grundlage: aktuelle Kostenstrukturen, Entwicklung der Personalkosten, Auslastung und Deckungsbeiträge. Damit gehen Sie mit belastbaren Zahlen in die Verhandlung, statt mit Schätzungen. Die Verhandlung selbst führen Sie oder Ihr Verband.

Unsere Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Ihnen offen vor, was die Betreuung Ihres Betriebs voraussichtlich kostet, bevor Sie sich entscheiden.

Sollen wir einmal auf Ihre Zahlen schauen?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

* Pflichtfeld. Bitte senden Sie über dieses Formular keine vertraulichen Unterlagen.